Seit 1999 ist das Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen(UN-BRK) gültiges Recht hier in Deutschland. Sie ist eine Aufforderung an unsere Gesellschaft, Politik, die Zivilgesellschaft und die vielen Träger von Diensten und Einrichtungen, die Rechte von Menschen mit Behinderung als berechtigt anzuerkennen, und an deren Verwirklichung aktiv mitzuwirken. Gerade im institutionellem Zusammenhang trifft man auf das Dilemma, für Menschen mit Assistenzbedarf ein Hilfs- und/oder Unterstützungsangebot anzubieten, an dessen Konzeption und Organisation die betroffenen Menschen nicht mitgewirkt haben. Dies führt in ein Spannungsfeld, in dem die Rechte der Betroffenen den Rechten der Institutionen sich gegenüberstehen. Dem Dilemma zu begegnen heißt, sich auf den Weg machen.